Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG (SGB VIII): Nach § 1 SGB VIII ist es das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe (und damit auch der Kinder- und Jugendarbeit), das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§§ 8, 9 und 11 SGB VIII).
Soweit die gesetzliche Grundlage, auf der die Kinder- und Jugendarbeit der Arbeiterwohlfahrt basiert. Doch wie sieht die Umsetzung konkret in der Praxis aus? Welche Modelle gibt es und wie wird Kindern am besten geholfen? Welche Einrichtungen bieten in den verschiedenen Gemeinden welche Angebote? Insgesamt betreibt die AWO Soziale Dienste gGmbH neun Jugendhäuser, zwei Kindergärten, vier Schülerhorte (einer ist derzeit in Planung), in vier Gemeinden Schulsozialarbeit, in drei Gemeinden mobile Jugendarbeit, in einer Gemeinde eine soziale Gruppenarbeit, in einer Gemeinde eine Spielscheune, drei Spielmobile und in sechs Gemeinden sogenannte Zwergenstuben – ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren.
Weitere Informationen zu dem jeweiligen Angebot bekommen Sie auf den folgenden Seiten oder bei den beiden Abteilungsleiterinnen der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der AWO im Landkreis Karlsruhe.
Ansprechpartner
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Katrin Isele und Dagmar Rolli
Zollhallenstraße 16
76646 Bruchsal
Telefon: 07251/71 30-38 /-36
Fax: 07251/71 30-30
k.isele@awo-ka-land.de
d.rolli@awo-ka-land.de